Stand: 01. April 2008
pro.vider.de Internetagentur GmbH
Riedemannweg 60
13627 Berlin
Geschäftsführer:
Johann Dasch
§1: Geltungsbereich
a) Die Firma pro.vider.de Internetagentur GmbH (im folgenden "Provider" genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden "Kunde" genannt) ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz des Providers zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form vom Provider erhältlich. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Webhosting- oder Webdesignvertrages, dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
c) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Provider die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuungunsten des Kunden ändert. Der Provider weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
d) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Provider und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§2: Leistungen des Providers
a) Der Provider verpflichtet sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.
b) Der Provider leistet bei Webhosting- oder Webdesignverträgen technische Unterstützung auf E-Mail- und Telefonbasis (Hotline). Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht des Providers. Vielmehr ist eine freiwillige Serviceleistung des Providers auf Gefälligkeitsbasis, den dieser im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Der Provider ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit. Der Provider verpflichtet sich, auf Zeiträume, in denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch Email oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.
c) Soweit der Provider kostenlose Leistungen und Dienste erbringt (z.B. kostenlose Einrichtung von E-Mail-Adressen), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
§3: Obliegenheiten des Kunden
a) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische Informationen oder Angebote beinhalten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.
b) Der Kunde ist bei juristisch fragwürdigen Inhalten verpflichtet, den Provider umgehend zu informieren. Der Provider ist in einem solchen Falle berechtigt (und nach dem Gesetz verpflichtet), die Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des Zugangs zu der Internet-Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts für den Webhostingvertrag zu verlangen.
c) Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Insbesondere sind vom Provider überlassene Passwörter geheim zu halten. Wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein unberechtigter Dritter davon Kenntnis erlangt hat, sind die Passwörter unverzüglich zu ändern oder deren Änderung zu veranlassen.
§4: Änderung von Kundendaten
Der Kunde hat dem Provider unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw., seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie jede Änderung in seiner Person (z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§5: Haftung
a) Für etwaige Schäden haftet der Provider für sich und seine Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.
b) Bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware) gilt die unter lit. a) genannte Haftungsregelung. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl des Providers rückerstattet oder verrechnet.
c) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Providers auf solche typischen Gefahren begrenzt, die für den Provider zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für den Schadensumfang.
d) Der Provider haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
§6: Datensicherung
Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des Providers befinden. Der Provider ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden.
§7: Kündigung
a) Alle vom Provider angebotenen Webhosting-Vertragspakete sind jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
b) Soweit vom Provider vertragsbedingte Vorleistungen (z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain-Registrierungsbehörden) erbracht wurden, kann der Provider im Falle einer Kündigung durch den Kunden anteiligen Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung des Providers entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.
c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Kündigung von Webdesign-Verträgen die Vorschriften über Werkverträge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 631 ff. BGB) gelten.
d) Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch InterNic oder DE-Nic zugeteilten Domain-Namen.
e) Abweichend von Punkt a) gilt für zeitliche begrenzte Aktionsangebote, sowie für die WebHosting-Pakete "Einsteiger" eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht bis 6 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich dem Provider mitgeteilt hat.
§8: Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw.), die die Leistung des Providers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Provider, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Provider unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.
§9: Besondere Vereinbarungen für Wiederverkäufer
Wenn im Webhosting-Vertrag vereinbart, räumt der Provider dem Kunden das Recht ein, seinen Speicherplatz im eigenen Ermessen, zu eigenen Preisen und Konditionen, an Dritte weiterzuvermieten.
§10: Zahlungsbedingungen für Webhosting- und Webdesignverträge
a) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.
b) Alle Account-Gebühren für Webhosting-Verträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten. Die Zahlungen im Rahmen von Webdesign-Verträgen sind bei Abnahme, spätestens innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung - ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - zu leisten. Sämtliche Rechnungen des Providers sind mit Zugang der Rechnung fällig.
c) Einmalige Einrichtungsgebühren können nicht rückerstattet werden. Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Webspace in Verzug, so behält sich der Provider nach entsprechender E-Mail-Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der E-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.
d) Rückständige Zahlungen sind mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten.
e) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages (in der Regel ein Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht) oder der Gefährdung der Zahlungsforderung des Providers wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist der Provider berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
f) Der Provider garantiert grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Webhosting-Vertrag festgelegte Vertragsdauer. Sollten aus unvorhersehbaren Gründen Preiserhöhungen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Der Provider weist den Kunden im Bedarfsfalle auf dieses Kündigungsrecht hin.
g) Alle Zahlungen sind in Euro zu erbringen, zuzüglich der vom Provider abzuführenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
h) Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewährt der Provider 3% Skonto auf alle Zahlungen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Lastschriften ausgeführt werden können. Bei Nichterfüllung eines Abbuchungsauftrages des Providers, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, die anfallenden Bankgebühren in Höhe von 10,- Euro zu erstatten. Diese werden vom Provider gesondert in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§11: Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
§12: Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges
a) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Heidenheim, Deutschland.
b) Der unter lit. a) Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c) Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.